Batterien & Verpackungsverordnung

Batterienverordnung:
Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach der Batterieverordnung (BattV) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Batterien und Akkus sind mit einer durchgekreuzten Mülltonne sowie dem chemischen Symbol des Schadstoffes bezeichnet, nämlich
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Verpackungsverordnung:
Als Händler sind wir gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung § 6 VerpackV dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:

Michael Madeya
Oberstdorfer Straße 10
70327 Stuttgart
Telefon: 0711 - 33 24 70
Telefax: 0711 - 33 24 71

Email: info@mm-aquaristik.de

Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung in die Altpapiersammlung zu geben, zusammen mit den alten Tageszeitungen usw. Notwendige stofffremde Anhaftungen, z. B. Klebebänder, Etiketten und der geringe Folienanteil, stören den Recycling-Prozess nicht.

Lizenziert

 

Entsorgung von alten Elektro- und Elektronikgeräten.
Die Europäische Union hat im Frühjahr 2005 ein über das Inverkehrbringen, Rücknahme umweltverträgliche Elektro- Elektronikgeräten (Elektro- Elektronikgerätegesetz-ElektroG) erlassen. Dieses Gesetz reformiert Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten. Altgeräte dürfen ab Ende November 2005 (in anderen EU Ländern gelten z.T. andere Termine) nicht mehr mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden. In Zukunft findet eine getrennte Sammlung statt. Dazu richten die Kommunen, ähnlich wie Altglas, Sammelstellen ein. Möglicherweise holen Entsorgungsträger alte Produkte auch bei privaten Haushalten ab. Die Regelung in Ihrer Kommune entnehmen Sie bitte Ihrem lokalen Abfallkalender.

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